Transport
Verkehrshaftung

Sofern ein Wareninteressent seine Güter nicht selbst befördert oder einlagert, erteilt er in der Regel einen entsprechenden Auftrag an ein Logistikunternehmen z. B. einen Spediteur. Der Transport- resp. Lagervertrag basiert üblicherweise auf nationalen oder internationalen Gesetzen, Konventionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Standards wie z. B. HGB, CMR, Montrealer Übereinkommen oder die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) beinhalten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und regeln somit auch die entsprechende Haftung der Verkehrsträger.

Die Verkehrshaftungsversicherung als übergreifender Begriff deckt Ihre Haftung als Logistikunternehmen auf Basis der o. g. Standards. Darüber hinausgehende Sonder-Haftungsvereinbarungen (z. B. im Falle von Schwergut-Projekten oder bei umfangreichen Logistikverträgen) sind grundsätzlich auch hierunter auch versicherbar.

Versichert gilt Ihre Haftung für Sachsubstanzschäden der eingelagerten bzw. beförderten Ware sowie für bestimmte, aus mangelhafter Ausübung des Verkehrsauftrages resultierende Vermögensschäden (z. B. infolge von Lieferfristüberschreitungen). Da ein Logistikunternehmen in vielen Fällen nicht zum vollen Ersatz verpflichtet ist, sondern sich auf die Haftungsbegrenzungen des zur Anwendung kommenden „Haftungsregimes“ berufen kann, ersetzt auch der Versicherer den Schaden ggf. nur in gleichem Umfang und gleicher Höhe.

Ähnlich wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung gewähren die Versicherer Deckungsschutz für die Befriedigung berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen Sie als Logistikunternehmen auf Basis des zugrundeliegenden Verkehrsvertrages gerichtet werden.


Die verschiedenen Bereiche dieser Sparte bilden einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

  • Speditionshaftung
  • Frachtführerhaftpflicht
  • Lagerhalterhaftpflicht
  • Haftung aus Zollaktivitäten
  • Haftung aus Dokumenten
  • Haftung aus Projekt- und/oder Konsortialverträgen
  • Haftung aus der Beförderung sensibler Güter

Für diese und weitere Haftungsrisiken bieten wir Ihnen entsprechend abgestimmte Versicherungslösungen.


Weitere Informationen

Übersicht zu nationalen und internationalen Haftungsbestimmungen

Eine Haftungsübersicht für 2016 können Sie hier als PDF herunterladen >

Sonderziehungsrechte

Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund). Es enthält feste Beträge der vier wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund und wird täglich neu festgesetzt


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