TRANSPORT
Charterer’s Liability

Grundsätzlich befinden Sie sich als Charterer, mit Ausnahme der Navigationsrisiken, häufig in derselben Haftungssituation wie der Schiffseigner.

Auf der Grundlage von Charterverträgen übernimmt der Charterer verschiedene Risiken mit Hinblick auf die Haftung für Schiff, Crew und Ladung sowie gegenüber Dritten und der Umwelt. Hierzu zählt auch die Verantwortung für die vom Charterer beauftragten Spediteure, Umschlagsunternehmen, Schiffmakler und die damit verbundenen Tätigkeiten der Be- und Entladung, das Ausstellen von Frachtpapieren etc.

Weltweit wird in der Schifffahrtsbranche nicht akzeptiert, dass ein Schiffseigner sein Schiff ohne gültige P & I Versicherung (engl.: Protection & Indemnity Insurance, d. h. eine spezielle Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung) betreibt.

Deshalb sollte es für Sie als Charterer üblich sein, das aus dem abgeschlossenen Chartervertrag resultierende Risiko zu prüfen. ATS wird Sie bei dieser Untersuchung gern unterstützen und Ihnen aufzeigen, welche Versicherungslösungen zum Transfer dieser Risikengeeignet sind.


Folgende Charter-Arten und Standardverträge („Charter Parties“) bilden oft die Grundlage für die Haftung und den Versicherungsbedarf des Charterers

Reisecharter

Bei einer Reisecharter stellt der Schiffseigner Ihnen als Charter ein Schiff einschließlich seiner Crew für eine bestimmte Reise zur Verfügung. Eine solche Charter erfolgt entweder in Gänze (Vollcharter) oder nur für einen Teil des Frachtraums (Teilcharter). Der zugrundeliegenden Charter-Vertrag („Charter Party“) wird zumeist auf Basis international anerkannter Standardverträge z. B. GENCON94 erstellt.

Zeitcharter

Im Falle einer Zeitcharter stellt der Reeder Ihnen als Charterer sein betriebsbereites Schiff nebst Crew für einen vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Hierfür wird üblicherweise eine Vergütung pro Tag fällig. Zusätzlich haben Sie als Charterer in der Regel die Kosten für Treibstoff („Bunker“), Hafenanläufe etc. zu tragen. Die Verantwortung für den technischen Zustand des Schiffes verbleibt, obwohl länger an den Charterer übergeben, üblicherweise beim Reeder. Typische Vertragsarten hierfür sind z. B. die „NYPE 1995“ und die „SHELLTIME4“

Bareboat-Charter

Eine Bareboat-Charter sieht üblicherweise vor, dass Sie als Charterer das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen bestimmten Zeitraum überlassen bekommen. Somit tragen Sie hierbei nicht nur die Charter-Rate, sondern in der Regel auch die Kosten für Crew, Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe sowie das Risiko des Ausfalls infolge eines technischen Defektes. Typische Grundlage für eine Bareboat-Charter Party ist z.B. die “BARECON89“.


Die folgenden Versicherungsprodukte bieten Ihnen Lösungen zur Absicherung Ihrer Haftung als Charterer und bilden einen der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

» Charterer´s Liability Versicherung inklusive “Damage to Hull”
» See-Rechtsschutzversicherung (“FD&D”)
» Cargo Owner´s Legal Liability Insurance
» Kriegsrisikoversicherung
» Bunkerversicherung

» Frachtversicherung
» Streikversicherung
» Detention Versicherung
» Piraterieversicherung (K&R)
» Loss of Hire Versicherung